Winterdienst im Raum Surwold – mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Zuverlässig und schnell vor Ort.
Die Freude über die ersten Schneeflocken des Jahres und gemütliche Stunden im warmen zu Hause, während es draußen klirrend kalt ist, wird schnell durch den Gedanken an den Winterdienst getrübt.
Winterdienst, was ist das eigentlich?
Mieter und Eigentümer von Immobilien sind gesetzlich verpflichtet, mehrmals am Tag Schnee zu schippen und Eis zu kratzen, um die Sicherheit im Bereich des Hauses zu gewährleisten. Wird dieser Pflicht nicht nachgegangen und es passiert ein Unfall aufgrund dieses Versäumnisses, haftet derjenige, der mit dem Winterdienst betraut war.
Berufliche und private Verpflichtungen machen es oft unmöglich, den ganzen Tag zu Hause zu bleiben. Das müssen Sie auch gar nicht, denn Hemme’s Gartenpflege übernimmt den Winterdienst in Surwold und Umgebung! Ob Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder Bürokomplex, wir sind zur Stelle.
Wichtige Informationen zum Schneeschieben und Eiskratzen
Wer muss den Winterdienst wie oft am Tag und bis wann machen? Was muss geräumt werden? Wie teuer sind die Leistungen und wer muss überhaupt zahlen? Diese Fragen führen oft zu Verwirrung und sollten schon vor Anbruch der nächsten kalten Jahreszeit geklärt sein.
Das Wichtigste im Überblick
Grundsätzlich ist der Hausbesitzer für den Winterdienst verantwortlich. Er kann diese Verpflichtung auf die Mieter übertragen. Im täglichen Wechsel ist eine andere Partei des Hauses zuständig. Geräumt werden müssen die Gehwege vor dem Objekt in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr. Das heißt: Schneit es in dieser Zeit, muss der Schnee direkt geräumt werden. Der Vermieter kann die Kosten an die Mieter abgeben und als Nebenkosten abrechnen, wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist.
Kontaktieren Sie uns!
Haben Sie weitere Fragen? Möchten Sie uns direkt mit dem Winterdienst oder einer unserer weiteren Leistungen wie der Gartenpflege beauftragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!
Setzen Sie auf einen zuverlässigen Partner – Surwold!